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Aktuelle Entwicklungen in der Bundesförderung für Effiziente Gebäude (BEG) – Was Bauherren und Beratungsempfänger*Innen jetzt wissen sollten

Bundesförderung unter Druck: Haushaltssperre bedroht energetische Sanierung

Achtung Informationsgehalt mit kurzer Halbwertszeit (Stand 26.11.2023)


Die aktuelle Situation in der Bundesförderung für Effiziente Gebäude (BEG) bringt für Bauherren und Beratungsempfänger*Innen, die ihre Gebäude energetisch sanieren möchten, einige wichtige Informationen mit sich. Die Updates basieren auf Informationen des Dachverbands GIH und sollen Ihnen als Zielgruppe, insbesondere als Beratungsempfänger für individuelle energetische Sanierungsfahrpläne (iSFPs) und Bauherr*Innen in der energetischen Sanierung, einen zusammenfassenden Überblick verschaffen. Beachten Sie dabei, dass sich die Situation weiterentwickeln kann und die Informationen nicht abschließend verbindlich sind.


  1. BEG-Förderung von der Haushaltssperre ausgenommen: Gute Nachrichten für alle, die auf die BEG-Förderung angewiesen sind – diese ist als einziges förderrelevantes Programm für Energieberatende von der aktuellen Haushaltssperre ausgenommen. Das bedeutet, dass BEG-Anträge auch im Jahr 2023 weiterhin gestellt und bearbeitet werden können. Beachten Sie jedoch, dass Anträge mit iSFP-Bonus derzeit nur möglich sind, wenn bereits eine bewilligte iSFP vorliegt. Aktuell beantragte, aber noch nicht bewilligte iSFPs verbleiben vorerst in der Warteschlange.
  2. Budget 2023 und Ausblick auf 2024: Das BEG-Budget für 2023 ist noch ausreichend, und es wird erwartet, dass es bis zum Jahresende ausreicht. Die Aufnahme der Förderprogramme für 2024, einschließlich BEG, erfolgt voraussichtlich nach dem Beschluss des Haushaltsplans für 2024 durch das Parlament Anfang oder Mitte Dezember. Damit verbunden ist die Hoffnung, dass die BEG und andere Förderprogramme ab 2024 wieder aufgenommen werden. Verbindlichkeiten, Zusagen und Auszahlungen für bereits bewilligte Projekte werden weiterhin bedient.
  3. Haushaltssperre und Ausnahmen: Die Bundesregierung hat aufgrund eines Bundesverfassungsgerichtsurteils eine Haushaltssperre verhängt die bestimmte Förderprogramme betrifft, darunter Energieberatung, effiziente Wärmenetze und Energieeffizienz in der Wirtschaft. Die für die energetische Gebäudesanierung so relevante BEG bleibt von dieser Sperre ausgenommen, sodass Anträge weiterhin gestellt und bewilligt werden können. Zugesagte Förderdarlehen und Investitionszuschüsse sind nicht betroffen. Antragssteller*Innen sollten jedoch den Förderbescheid abwarten, ehe Sie mit der Beauftragung von Fachunternehmen beginnen.
  4. Unsicherheiten bezüglich des iSFP-Bonus: Die Auswirkungen der Haushaltssperre auf den iSFP-Bonus sind noch unklar, und weitere Informationen werden in Kürze erwartet. Es empfiehlt sich diesbezügliche Updates genau zu verfolgen, um sicherzustellen, dass Sie alle erforderlichen Schritte unternehmen können.
  5. Empfehlungen und Handlungsempfehlungen: Angesichts der dynamischen Entwicklungen wird empfohlen, Arbeiten ohne Förderzusage auf eigenes Risiko sorgfältig abzuwägen, bis klare Aussagen vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) vorliegen. Bereits bewilligte Projekte sind nicht betroffen, und die bewilligten Haushaltsmittel für 2023 sollten normal weiterlaufen.

Fazit

Bauherren und Beratungsempfänger*Innen sollten sich aktiv über die Entwicklungen in der Bundesförderung für Effiziente Gebäude informieren, insbesondere über offizielle Kanäle wie den Dachverband GIH, einschlägige Seiten der KfW, des BMWK oder der BAFA. Die Unsicherheiten im Zusammenhang mit der Haushaltssperre und möglichen Änderungen im BEG-Programm erfordern eine aufmerksame Beobachtung der Situation. Planen Sie Ihre Sanierungsvorhaben entsprechend und nutzen Sie die verfügbaren Fördermöglichkeiten, wenn diese wieder vollständig zur Verfügung stehen. Gehen Sie außerdem davon aus, dass Unsicherheiten zu teils unbegründeten Nachfragerückgängen und freien Kapazitäten führen, die es zu nutzen gilt.😉




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